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Ersterteilung: Du möchtest deinen Führerschein machen.

Antragstellung bei der Behörde – Ersterteilung der Fahrerlaubnis

Was bedeutet „Ersterteilung“?

Von einer Ersterteilung der Fahrerlaubnis spricht man, wenn du zum ersten Mal einen Führerschein beantragst.
Das betrifft also alle Fahrschülerinnen und Fahrschüler, die noch keine Fahrerlaubnis besitzen und ihren ersten Führerschein machen möchten.

Damit du später zur theoretischen und praktischen Prüfung zugelassen werden kannst, muss der Antrag bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden.

Wichtig für die Antragstellung

Der Antrag muss vollständig ausgefüllt und zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen bei der Behörde abgegeben werden.

Bitte beachte:

Zu den benötigten Unterlagen gehören je nach Fahrerlaubnisklasse zum Beispiel:

Bei Fragen helfen wir dir im Büro der Fahrschule Peppermint natürlich gerne weiter. 🚗 

Fahrerlaubnis erstmalig.pdf

Erweiterung. Du hast bereits einen Führerschein.

Erweiterung einer bestehenden Fahrerlaubnis

Du besitzt bereits einen Führerschein und möchtest eine weitere Führerscheinklasse machen?
Dann spricht man von einer Erweiterung der Fahrerlaubnis.

Das bedeutet ganz einfach:
Zu deiner bereits vorhandenen Fahrerlaubnis kommt eine neue Klasse dazu – zum Beispiel von Klasse B auf A, BE.

Damit die Behörde deinen Antrag bearbeiten kann, muss der Antrag vollständig ausgefüllt und mit allen benötigten Unterlagen eingereicht werden.

Dazu gehören je nach Führerscheinklasse unter anderem:

Wichtig:
Die Unterlagen müssen vollständig beim Amt abgegeben werden.
Nur komplett ausgefüllte Anträge mit allen erforderlichen Unterlagen werden von der Behörde entgegengenommen und bearbeitet.

Fehlende Unterlagen führen in der Regel zu Verzögerungen oder dazu, dass der Antrag nicht angenommen werden kann.

Bei Fragen helfen wir dir natürlich gerne weiter – sprich uns einfach im Büro der Fahrschule Peppermint an.

Fahrerlaubnis erweitern.pdf

Änderungen: Du bist umgezogen, oder unzufrieden mit deiner alten Fahrschule. (Fahrschulwechsel)

Fahrschulwechsel zur Fahrschule Peppermint

Du möchtest die Fahrschule wechseln? Kein Problem – bei der Fahrschule Peppermint ist dein Fahrschulwechsel unkompliziert und natürlich kostenfrei möglich.

So läuft der Wechsel ab:

Den Ausbildungsnachweis bekommst du von deiner alten Fahrschule. Dieser Nachweis ist wichtig, damit deine bereits absolvierten Theorie- und Praxisstunden übernommen werden können. 

Gerne sind wir für Dich da. 

Aenderungsantrag.pdf

Wiedererteilung: Dein Lappen ist weg. Du möchtest ihn wieder haben.

Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis

Eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ist notwendig, wenn der Führerschein entzogen wurde und du wieder am Straßenverkehr teilnehmen möchtest.

Das bedeutet:
Die Fahrerlaubnis muss bei der Behörde neu beantragt werden. Erst nach erfolgreicher Prüfung und Genehmigung darf wieder gefahren werden.

Je nach Situation kann die Behörde verschiedene Unterlagen oder Nachweise verlangen, zum Beispiel:

  • gültiges Ausweisdokument
  • aktuelles biometrisches Passfoto
  • Sehtest oder augenärztliches Gutachten
  • Erste-Hilfe-Nachweis
  • medizinische oder psychologische Gutachten (z. B. MPU)
  • Nachweise über Schulungen oder Prüfungen

Wichtig:
Die Unterlagen müssen vollständig und korrekt beim Amt eingereicht werden.
Nur komplett ausgefüllte Anträge mit allen erforderlichen Unterlagen werden von der Behörde entgegengenommen und bearbeitet.

Fehlende Unterlagen können die Bearbeitung verzögern oder dazu führen, dass der Antrag nicht angenommen wird.

Wir unterstützen dich gerne bei der Antragstellung und helfen dir dabei, den Überblick über die benötigten Unterlagen zu behalten.

Neuerteilung einer Fahrerlaubnis.pdf

B17: Du kannst es nicht erwarten. (BF 17 - Begleitetes Fahren mit 17)

BF17 – Begleitetes Fahren ab 17

Beim BF17 (Begleitetes Fahren ab 17) kannst du schon mit 17 Jahren deinen Führerschein der Klasse B machen und auch direkt fahren – aber eben nur mit einer eingetragenen Begleitperson an deiner Seite.

Das Ganze ist ein super Einstieg in die Fahrpraxis, weil du früh Erfahrung sammelst und trotzdem nicht allein unterwegs bist.

Wie funktioniert das genau?

Die Begleitperson muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, zum Beispiel:

Antragstellung bei der Behörde

Damit du BF17 nutzen kannst, muss der Antrag vollständig bei der Führerscheinstelle abgegeben werden.

Dazu gehören unter anderem:

Wichtig:
Nur komplett ausgefüllte Anträge mit allen erforderlichen Unterlagen werden von der Behörde angenommen und bearbeitet.

Fehlt etwas, kann es zu Verzögerungen kommen oder der Antrag wird erstmal nicht weiterbearbeitet.

Kurz gesagt:

BF17 bedeutet: früh fahren lernen, aber sicher begleitet – perfekt für den Einstieg in die mobile Freiheit.

Wenn du Fragen hast oder Hilfe beim Antrag brauchst: einfach im Büro der Fahrschule Peppermint melden, wir kümmern uns mit dir zusammen darum.

Fuehrerschein mit 17.pdf

Zusatzantrag Begleitendes Fahren.pdf