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B17: Du kannst es nicht erwarten. (BF 17 - Begleitetes Fahren mit 17)

BF17 – Begleitetes Fahren ab 17

Beim BF17 (Begleitetes Fahren ab 17) kannst du schon mit 17 Jahren deinen Führerschein der Klasse B machen und auch direkt fahren – aber eben nur mit einer eingetragenen Begleitperson an deiner Seite.

Das Ganze ist ein super Einstieg in die Fahrpraxis, weil du früh Erfahrung sammelst und trotzdem nicht allein unterwegs bist.

Wie funktioniert das genau?

  • Du machst ganz normal die Ausbildung für Klasse B
  • Du bestehst Theorie- und Praxisprüfung
  • Danach bekommst du eine Prüfbescheinigung statt des Kartenführerscheins
  • Fahren darfst du nur in Begleitung einer eingetragenen Person

Die Begleitperson muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, zum Beispiel:

  • Mindestalter (meist 30 Jahre)
  • seit mehreren Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
  • keine oder nur wenige Punkte in Flensburg

Antragstellung bei der Behörde

Damit du BF17 nutzen kannst, muss der Antrag vollständig bei der Führerscheinstelle abgegeben werden.

Dazu gehören unter anderem:

  • ausgefüllter Antrag auf Fahrerlaubnis (BF17) 
  • Zusatzantrag begleitetes Fahren 
  • Kopie der Führerscheine der Begleitpersonen 
  • Zustimmung der Erziehungsberechtigten
  • Angaben zu den Begleitpersonen
  • Passfoto
  • Sehtest und Erste-Hilfe-Nachweis 
  • Überweisungsbeleg

Wichtig:
Nur komplett ausgefüllte Anträge mit allen erforderlichen Unterlagen werden von der Behörde angenommen und bearbeitet.

Fehlt etwas, kann es zu Verzögerungen kommen oder der Antrag wird erstmal nicht weiterbearbeitet.

Kurz gesagt:

BF17 bedeutet: früh fahren lernen, aber sicher begleitet – perfekt für den Einstieg in die mobile Freiheit.

Wenn du Fragen hast oder Hilfe beim Antrag brauchst: einfach im Büro der Fahrschule Peppermint melden, wir kümmern uns mit dir zusammen darum.

Fuehrerschein mit 17.pdf

Zusatzantrag Begleitendes Fahren.pdf