Antragstellung bei der Behörde

Behördenservice Fahrerlaubnis

Mit unserem Behördenservice übernehmen wir auf Wunsch sämtliche Schritte rund um deinen Fahrerlaubnisantrag. Von der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen über die Antragsprüfung bis hin zur Einreichung bei der zuständigen Behörde begleiten wir den gesamten Prozess.

Gerade die Antragstellung stellt viele Fahrschülerinnen und Fahrschüler vor Herausforderungen. Fehlende Dokumente, unklare Anforderungen oder formale Fehler können zu Verzögerungen führen. Unser Ziel ist es, diesen Aufwand für dich zu reduzieren und den Weg zum Führerschein so einfach wie möglich zu gestalten.

Du kümmerst dich ums Fahren – wir kümmern uns um die Bürokratie. Schnell, transparent und zuverlässig. Die Fahrschule Peppermint begleitet dich nicht nur auf der Straße, sondern auch bei allen wichtigen Behördenschritten. 🚗💚

Formulare

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BF 17 (Begleitetes Fahren)

BF17 – Begleitetes Fahren ab 17

Beim BF17 (Begleitetes Fahren ab 17) kannst du schon mit 17 Jahren deinen Führerschein der Klasse B machen und auch direkt fahren – aber eben nur mit einer eingetragenen Begleitperson an deiner Seite.

Das Ganze ist ein super Einstieg in die Fahrpraxis, weil du früh Erfahrung sammelst und trotzdem nicht allein unterwegs bist.

Wie funktioniert das genau?

Die Begleitperson muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, zum Beispiel:

Antragstellung bei der Behörde

Damit du BF17 nutzen kannst, muss der Antrag vollständig bei der Führerscheinstelle abgegeben werden.

Dazu gehören unter anderem:

Wichtig:
Nur komplett ausgefüllte Anträge mit allen erforderlichen Unterlagen werden von der Behörde angenommen und bearbeitet.

Fehlt etwas, kann es zu Verzögerungen kommen oder der Antrag wird erstmal nicht weiterbearbeitet.

Kurz gesagt:

BF17 bedeutet: früh fahren lernen, aber sicher begleitet – perfekt für den Einstieg in die mobile Freiheit.

Wenn du Fragen hast oder Hilfe beim Antrag brauchst: einfach im Büro der Fahrschule Peppermint melden, wir kümmern uns mit dir zusammen darum.

Begleitetes Fahren (BF 17)

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Erweiterung

Erweiterung einer bestehenden Fahrerlaubnis

Du besitzt bereits einen Führerschein und möchtest eine weitere Führerscheinklasse machen?
Dann spricht man von einer Erweiterung der Fahrerlaubnis.

Das bedeutet ganz einfach:
Zu deiner bereits vorhandenen Fahrerlaubnis kommt eine neue Klasse dazu – zum Beispiel von Klasse B auf A, BE.

Damit die Behörde deinen Antrag bearbeiten kann, muss der Antrag vollständig ausgefüllt und mit allen benötigten Unterlagen eingereicht werden.

Dazu gehören je nach Führerscheinklasse unter anderem:

Wichtig:
Die Unterlagen müssen vollständig beim Amt abgegeben werden.
Nur komplett ausgefüllte Anträge mit allen erforderlichen Unterlagen werden von der Behörde entgegengenommen und bearbeitet.

Fehlende Unterlagen führen in der Regel zu Verzögerungen oder dazu, dass der Antrag nicht angenommen werden kann.

Bei Fragen helfen wir dir natürlich gerne weiter – sprich uns einfach im Büro der Fahrschule Peppermint an 

Erweiterung einer bestehenden Fahrerlaubnis

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Umschreibung

Kein Stress – die Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis läuft in klaren Schritten ab 🚗

Nach der Anmeldung bei der Fahrschule deines Vertrauens kann's losgehen. 

1. Termin beim KVR:
Online Termin bei der Kreisverwaltungsreferat München buchen:
👉 Umschreibung einer ausländischen Fahrerlebnis

2. Antrag stellen:
Beim Termin: Ausländischer Führerschein und beglaubigte Übersetzung, Ausweis/Pass, biometrisches Foto, Sehtest und ggf. Erste-Hilfe-Nachweis mitbringen.

3. Prüfung / Fahrstunden:
Je nach Herkunftsland sind Theorie- und Praxisprüfung nötig. Viele Fahrschüler nehmen vorher etwa 10 Fahrstunden, um sich an deutsche Regeln zu gewöhnen.

4. Staatenliste:

Staatenliste
zum Internetangebot
Umschreibung ausländischer Führerschein beantragen
der Landeshauptstadt München
Stand: 01.06.2022

https://fahrschule-peppermint.com/wp-content/uploads/2025/01/Staatenliste.pdf 

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Wiedererteilung

Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis

Eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ist notwendig, wenn der Führerschein entzogen wurde und du wieder am Straßenverkehr teilnehmen möchtest.

Das bedeutet:
Die Fahrerlaubnis muss bei der Behörde neu beantragt werden. Erst nach erfolgreicher Prüfung und Genehmigung darf wieder gefahren werden.

Je nach Situation kann die Behörde verschiedene Unterlagen oder Nachweise verlangen, zum Beispiel:

  • gültiges Ausweisdokument
  • aktuelles biometrisches Passfoto
  • Sehtest oder augenärztliches Gutachten
  • Erste-Hilfe-Nachweis
  • medizinische oder psychologische Gutachten (z. B. MPU)
  • Nachweise über Schulungen oder Prüfungen

Wichtig:
Die Unterlagen müssen vollständig und korrekt beim Amt eingereicht werden.
Nur komplett ausgefüllte Anträge mit allen erforderlichen Unterlagen werden von der Behörde entgegengenommen und bearbeitet.

Fehlende Unterlagen können die Bearbeitung verzögern oder dazu führen, dass der Antrag nicht angenommen wird.

Wir unterstützen dich gerne bei der Antragstellung und helfen dir dabei, den Überblick über die benötigten Unterlagen zu behalten.

Wiedererteilung nach Entzug

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Änderungsantrag

Fahrschulwechsel zur Fahrschule Peppermint

Du möchtest die Fahrschule wechseln? Kein Problem – bei der Fahrschule Peppermint ist dein Fahrschulwechsel unkompliziert und natürlich kostenfrei möglich.

So läuft der Wechsel ab:

Den Ausbildungsnachweis bekommst du von deiner alten Fahrschule. Dieser Nachweis ist wichtig, damit deine bereits absolvierten Theorie- und Praxisstunden übernommen werden können. 

Gerne sind wir für Dich da. 

Änderungsantrag