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Bundestag und Bundesrat müssen dem Gesetz zum Führerschein noch final zustimmen, die Reform ist also noch nicht beschlossene Sache.
Führerschein bald digital lernbar.
Ein zentraler Baustein der Reform betrifft laut Entwurf die Theorieausbildung für den Führerschein. Fahrschulen sollen künftig frei entscheiden dürfen, ob sie Präsenzunterricht anbieten oder Schüler sich das Wissen komplett digital aneignen, etwa per App. Eine Fahrschule muss dabei nicht jedes Format anbieten, Fahrschüler müssen sich also gezielt eine passende Schule suchen. Das Bundesverkehrsministerium will außerdem den Prüfungsfragenkatalog, der derzeit mehr als 1.100 Fragen umfasst, um etwa ein Drittel kürzen.
Neu kommt außerdem ein verpflichtender Reife-Check vor der praktischen Prüfung dazu, eine Art Generalprobe unter Prüfungsbedingungen. Die eigentliche Fahrprüfung selbst bleibt bei mindestens 40 Minuten, davon mindestens 25 Minuten reine Fahrzeit, das europarechtliche Minimum.
(Anm. PEPPERMINT: Endlich!)
Üben mit den Eltern.
Eine der größeren Neuerungen ist eine Experimentierklausel. Fahranfänger dürften künftig unter Anleitung eng vertrauter Personen, etwa der Eltern, zusätzliche Fahrpraxis auf öffentlichen Straßen sammeln, allerdings erst nachdem sie die Theorieprüfung bestanden haben. Das Gesetz verlangt dafür unter anderem mindestens sechs professionelle Fahrstunden vorab, eine gemeinsame Einweisung mit der Begleitperson sowie eine behördliche Genehmigung. Die Begleitperson muss seit mindestens sieben Jahren durchgehend einen Führerschein der Klasse B besitzen, darf höchstens einen Punkt im Fahreignungsregister haben und darf für ihre Tätigkeit kein Geld verlangen.
(Anm. PEPPERMINT: DIE SOGENANNTE LAIENFAHRSCHULE. Hier ist bereits das Wording problematisch. Leute mit mehr als 7Jahre Fahrerfahrung sind keine Laien! Ausserdem sollen Eltern keine Laienfahrlehrer darstellen.)
Wichtig: Diese Möglichkeit gilt nicht automatisch bundesweit. Jedes Bundesland muss sie erst per eigener Verordnung freischalten, die Verfügbarkeit hängt also vom Wohnort ab. Laut Gesetzesbegründung deckt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs das Fahren ohne Fahrerlaubnis bislang nicht automatisch ab, Familien müssen also vorab mit ihrem Versicherer klären, ob und wie sie den Schutz anpassen müssen.
(Anm. PEPPERMINT: FÖDERALISMUS. HOFFEN ES WIRD EINE BUNDESEINHEITLICHE REGELUNG)
Transparenz: Für mehr Transparenz soll ein bundesweites Register sorgen, in das Fahrschulen künftig ihre Preise und Bestehensquoten eintragen müssen, verwaltet vom Bundesministerium für Verkehr. Vergleichsportale dürfen diese Daten nutzen, um Interessierten eine bessere Orientierung zu bieten. Bereits bestehende Fahrschulen müssen ihre Daten laut Übergangsregelung erstmals bis zum 1. Oktober 2027 melden.
(Anm. PEPPERMINT: TRANSPARENZ IST WICHTIG, RAUS AUS DER BLACKBOX FAHRSCHULE)
Zeitplan bleibt gestaffelt:
Ein Teil der Regelungen, etwa zur Theorieausbildung, soll zum 1. Januar 2027 greifen, den Großteil der übrigen Vorschriften, darunter das Preisregister und die Grundlage für das begleitete Fahren mit Angehörigen, plant die Regierung erst zum 1. Juli 2027. Beide Termine können sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch verschieben.
Ob die Reform tatsächlich zu spürbar günstigeren Führerscheinen führt, sehen Fachleute unterschiedlich. (Anm. Peppermint: Der Führerschein wird günstiger!)
Kritik äußern unter anderem das Institut für angewandte Familien-, Kindheits- und Jugendforschung der Universität Potsdam und die Saarländische Universitätsprofessur für empirische Bildungsforschung in einer gemeinsamen Stellungnahme, sie vermissen vor allem verbindliche Mindeststandards in der Ausbildung. Der ADAC begrüßt zwar die größere Wahlfreiheit, fordert aber eine frühere Zwischenauswertung der Unfallzahlen als die im Gesetz vorgesehenen fünf Jahre.
Profitieren dürften demnach vor allem Fahrschüler, die selbstständig lernen können, wenig Fahrpraxis brauchen und Zugang zu einem geeigneten Fahrzeug samt Begleitperson haben. Wer klassischen Präsenzunterricht bevorzugt oder mehr Übung benötigt, muss beim Führerschein womöglich mit geringeren oder gar keinen Einsparungen rechnen.
(Anm. PEPPERMINT: WIR FINDEN, HIER ENTSTEHEN WIEDER ZWEI KLASSEN IN UNSERER GESELLSCHAFT. DESHALB HABEN WIR EIN EIGENES SYSTEM ENTWICKELT.)
Quellen: Bundesrat, Drucksachen 330/26 & 365/26; Bundesministerium für Verkehr
Sonderfahrten:
Bei der praktischen Ausbildung fällt die feste Zahl von zwölf Sonderfahrten weg, fünf Überland-, vier Autobahn- und drei Dunkelheitsfahrten. Fahrten auf Landstraßen, Autobahnen und bei Dunkelheit bleiben trotzdem Pflicht, wie viele Stunden davon jeweils nötig sind, schätzen künftig die Lehrkräfte je nach Können der Fahrschüler ein. Wer wenig Übung braucht, spart also Zeit, wer mehr Praxis benötigt, fährt am Ende vielleicht ähnlich viele oder sogar mehr Stunden als bisher.
(Anm. PEPPERMINT: HIER ERWARTEN WIR DIE UMSETZUNG DER EU RICHTLINE)
Quellen: Bundesrat, Drucksachen 330/26 & 365/26; Bundesministerium für Verkehr
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